02.02.2006, 17:25
@ Eye of the Tiga:
Sauber geschrieben, Klasse
Das mit "der Feuerwehr" ist nur ein vorgeschobener Grund.
Die Fahrzeuge der "Exicutive" sind mit diesen "Splitterschutzfolien" aufgerüstet.
Wenn die "Privatfahrzeuge" mit derartigen Schutzfolien ausgestattet sind, ist ein "Zugriff" bei Polizei- und SEK-Einsatz nicht mehr so einfach möglich.
Wenn die Feuerwehr die Seitenscheiben "entfernen" muss, wird bei der Schutzfolienversion der Fahrzeuginsasse erheblich geschützt, da keine Splitter mehr in den Innenraum fliegen.
Für die Feuerwehr ist die Bergung durch reduzierte Folgeschäden viel einfacher und schneller möglich.
Es wurden diverse Tests mit Feuerwehr-Einsatz und SEK-Einsatz gurchgeführt.
Daher ist die Splitterschutzfolie im Seitenscheibenbereich nur mit Sondergenemigung möglich.
Wieviel Fahrzeuge mit Panzerglass sind denn in Deutschland zugelassen.
Da fällst Du um.
Nur "Privat-Zivil" ist es verboten.
Grüsse an Dich vom OSC-Canibalisten STRUPPI
Sauber geschrieben, Klasse
Das mit "der Feuerwehr" ist nur ein vorgeschobener Grund.
Die Fahrzeuge der "Exicutive" sind mit diesen "Splitterschutzfolien" aufgerüstet.
Wenn die "Privatfahrzeuge" mit derartigen Schutzfolien ausgestattet sind, ist ein "Zugriff" bei Polizei- und SEK-Einsatz nicht mehr so einfach möglich.
Wenn die Feuerwehr die Seitenscheiben "entfernen" muss, wird bei der Schutzfolienversion der Fahrzeuginsasse erheblich geschützt, da keine Splitter mehr in den Innenraum fliegen.
Für die Feuerwehr ist die Bergung durch reduzierte Folgeschäden viel einfacher und schneller möglich.
Es wurden diverse Tests mit Feuerwehr-Einsatz und SEK-Einsatz gurchgeführt.
Daher ist die Splitterschutzfolie im Seitenscheibenbereich nur mit Sondergenemigung möglich.
Wieviel Fahrzeuge mit Panzerglass sind denn in Deutschland zugelassen.
Da fällst Du um.
Nur "Privat-Zivil" ist es verboten.
Grüsse an Dich vom OSC-Canibalisten STRUPPI