24.09.2002, 11:56
Auszug aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ebay:
§6. Allgemeine Grundsätze
Absatz 5:
Der Anbieter hat sein Angebot in die entsprechende Kategorie einzustellen sowie richtig und vollständig zu beschreiben. Hierbei muss er alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware mindern, wahrheitsgemäß angeben. Zudem muss er die Nutzer über das Eigentum an dem angebotenen Artikel, seine Verfügungsbefugnis und die Einzelheiten der Zahlung und Lieferung vollständig informieren. Unternehmer, die Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten sind verpflichtet diese über das gesetzliche Widerrufsrecht zu belehren und dem Verbraucher die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu erteilen.
Also wenn ich die AGB´s richtig verstehe, hätte der Verkäufer die Versandkostenpauschale erwähnen müßen. In Eike´s Fall würde ich auch nur vom eigentlichen Porto ausgehen.
§6. Allgemeine Grundsätze
Absatz 5:
Der Anbieter hat sein Angebot in die entsprechende Kategorie einzustellen sowie richtig und vollständig zu beschreiben. Hierbei muss er alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware mindern, wahrheitsgemäß angeben. Zudem muss er die Nutzer über das Eigentum an dem angebotenen Artikel, seine Verfügungsbefugnis und die Einzelheiten der Zahlung und Lieferung vollständig informieren. Unternehmer, die Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten sind verpflichtet diese über das gesetzliche Widerrufsrecht zu belehren und dem Verbraucher die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu erteilen.
Also wenn ich die AGB´s richtig verstehe, hätte der Verkäufer die Versandkostenpauschale erwähnen müßen. In Eike´s Fall würde ich auch nur vom eigentlichen Porto ausgehen.
Lasst die Steine liegen, bewerft mich mit Fliegen