25.01.2006, 20:49
@ J.M.G.:
Mein Lieber J.M.G., Nebelscheinwerfer/Abblendlicht/Fernlicht darf sehr wohl als DRL eingesetzt werden, wenn der Lichtstrom (Helligkeit), Lichtwellenlänge (Lichtfarbe) und die dazu gehörende Örtlichkeit (Ein- /Anbauort) den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Das dazu gehörende "Deaktivieren" von DRL, bei Abblendlicht/Fernlicht/Nebelscheinwerferlicht durch automatisches Ausschalten, ist selbstverständlich.
Gelbe Nebelscheinwerfer (gelbes DRL) werden nicht zugelassen, das ist klar.
Du kannst aber die gelben Nebelscheinwerfer "Leuchtstärkereduziert" zusätzlich leuchten lassen.
Dieses wurde im Rahmen der zusätzlichen Seiten-Makierungsleuchten-Genehmigung auf EU-Basis genehmigt, da dieses nicht ausgeschlossen wurde.
Wir sprechen hier von "gesetzlich vorgeschriebener minimaler/maximaler Leuchtkraft".
Im Moment wird eine EU-Zulassung für generelles LED-Rücklicht und LED-Abblendlicht erarbeitet.
Deutschland versucht sehr gerne, sich um EU-Richtlinen vorbei zu schummeln und missachtet bewusst und gewollt deren Bestimmungen.
Wer es mit sich machen lässt...
Die EU steht über den Ländern, ausser den Gesetzesteilen, wo die EU den Ländern Genehmigungen zur Eigenverwahltung gestattet.
Grüsse an Dich vom OSC-Canibalisten STRUPPI
Mein Lieber J.M.G., Nebelscheinwerfer/Abblendlicht/Fernlicht darf sehr wohl als DRL eingesetzt werden, wenn der Lichtstrom (Helligkeit), Lichtwellenlänge (Lichtfarbe) und die dazu gehörende Örtlichkeit (Ein- /Anbauort) den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Das dazu gehörende "Deaktivieren" von DRL, bei Abblendlicht/Fernlicht/Nebelscheinwerferlicht durch automatisches Ausschalten, ist selbstverständlich.
Gelbe Nebelscheinwerfer (gelbes DRL) werden nicht zugelassen, das ist klar.
Du kannst aber die gelben Nebelscheinwerfer "Leuchtstärkereduziert" zusätzlich leuchten lassen.
Dieses wurde im Rahmen der zusätzlichen Seiten-Makierungsleuchten-Genehmigung auf EU-Basis genehmigt, da dieses nicht ausgeschlossen wurde.
Wir sprechen hier von "gesetzlich vorgeschriebener minimaler/maximaler Leuchtkraft".
Im Moment wird eine EU-Zulassung für generelles LED-Rücklicht und LED-Abblendlicht erarbeitet.
Deutschland versucht sehr gerne, sich um EU-Richtlinen vorbei zu schummeln und missachtet bewusst und gewollt deren Bestimmungen.
Wer es mit sich machen lässt...
Die EU steht über den Ländern, ausser den Gesetzesteilen, wo die EU den Ländern Genehmigungen zur Eigenverwahltung gestattet.
Grüsse an Dich vom OSC-Canibalisten STRUPPI