15.01.2006, 20:44
Zitat:Original von STRUPPIFür diese lustige Interpretation hätte ich gerne eine Quellangabe, bis dahin löst Dein Posting bei mir lediglich heiteres Schenkelklopfen aus. Deinen "Einsatz nur bei Sichtweiten unter" gibt es bei der NSL (50m), bei den NSW wird in der StVO nur von erheblicher Sichtbehinderungen gesprochen.
@ Zarrooo:
NSW missbräuchlich Benutzen, bedeutet NSW als Lichthupe zu benutzen.
NSW im Öffentlichen Verkehr:
Deren Einsatz nur bei Sichtweiten unter....
cu ulf