15.01.2006, 20:41
Ach JR, mach es doch nicht so schwer.
Wo das Gesetz mit den dazu gehörenden Bestimmungen erlassen wurde, gab es noch keine C5.
Wird die Lichthupe bei der C5 durch die NSW realisiert, ist dieses auch laut Betriebs- und Zulassungs-Gutachten eingetragen und wird durch "Typen-Ausnahmegenemigung" irgendwo hinterlegt sein.
Sollte das dem Gesetzgeber für die Typen-Zulassung entgangen sein, hast Du die Papnase auf.
Der Gesetzgeber hat (fast) nie Schuld an irgend welchen Versäumnissen.
Alles (zumindest Fast) liegt in der Verantwortung des Betreibers.
Edit sei Dank:
J.M.G.,
wenn Personenschaden oder erheblicher Sachschaden durch NSW-Blendung mit "Erschrecken und Fahrzeug verrissen" gemeldet wird, können wir noch einmal uns darüber unterhalten.
Ich schrieb ja schon:
Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter.
Gehe bitte nicht nur von unseren flachen Flundern aus.
Der Gesetzgeber muss fast alle Bereiche/Fahrzeuge erfassen.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
Wo das Gesetz mit den dazu gehörenden Bestimmungen erlassen wurde, gab es noch keine C5.
Wird die Lichthupe bei der C5 durch die NSW realisiert, ist dieses auch laut Betriebs- und Zulassungs-Gutachten eingetragen und wird durch "Typen-Ausnahmegenemigung" irgendwo hinterlegt sein.
Sollte das dem Gesetzgeber für die Typen-Zulassung entgangen sein, hast Du die Papnase auf.
Der Gesetzgeber hat (fast) nie Schuld an irgend welchen Versäumnissen.
Alles (zumindest Fast) liegt in der Verantwortung des Betreibers.
Edit sei Dank:
J.M.G.,
wenn Personenschaden oder erheblicher Sachschaden durch NSW-Blendung mit "Erschrecken und Fahrzeug verrissen" gemeldet wird, können wir noch einmal uns darüber unterhalten.
Ich schrieb ja schon:
Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter.
Gehe bitte nicht nur von unseren flachen Flundern aus.
Der Gesetzgeber muss fast alle Bereiche/Fahrzeuge erfassen.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI