15.01.2006, 20:37
Hallo Struppi,
habe hier den kompletten Bußgeldkatalog vor mir liegen:
Auf Fahren mit NSW treffen die Tatbestandsnummern 73, 73.1 oder 73.2 zu.
Dafür hagelt es keine Punkte sondern die oben beschriebenen Strafen (10-35€, ohne Punkte; d.h. ein Verwarngeld, kein Bußgeld!). Der Bußgeldkatalog ist aktuell. Natürlich kann ein Richter oder die Bußgeldstelle jederzeit von der Regelstrafe nach unten oder oben abweichen, aber (1) wird diesen Fall eine Bußgeldstelle nie sehen, und (2) wird so einen Fall schon gar kein Richter sehen. Es handelt sich nämlich noch um Verwarngelder, die vor Ort kassiert werden bzw. später eingezahlt werden können.
habe hier den kompletten Bußgeldkatalog vor mir liegen:
Auf Fahren mit NSW treffen die Tatbestandsnummern 73, 73.1 oder 73.2 zu.
Dafür hagelt es keine Punkte sondern die oben beschriebenen Strafen (10-35€, ohne Punkte; d.h. ein Verwarngeld, kein Bußgeld!). Der Bußgeldkatalog ist aktuell. Natürlich kann ein Richter oder die Bußgeldstelle jederzeit von der Regelstrafe nach unten oder oben abweichen, aber (1) wird diesen Fall eine Bußgeldstelle nie sehen, und (2) wird so einen Fall schon gar kein Richter sehen. Es handelt sich nämlich noch um Verwarngelder, die vor Ort kassiert werden bzw. später eingezahlt werden können.