15.01.2006, 20:29
@ Zarrooo:
NSW missbräuchlich Benutzen, bedeutet NSW als Lichthupe zu benutzen.
NSW im Öffentlichen Verkehr:
Deren Einsatz nur bei Sichtweiten unter....
Bei aktivierung von NSW ist eine Geschwindigkeitsanpasseung von maximal....
Behinderung/Gefährdung durch Blendung von NSW...
Der falsche Betrieb von Nebelschlussleuchten wird nicht so hart geandet.
Hast Du einen giftigen Verkehrsrichter darfst Du Dich bei der "Geschwindigkeitsüberschreitung" und "Gefährdung" sehr warm anziehen.
Die Nichteinhaltung der Maximalsichtweite-Schwelle wird nur mit einem kleinen Bussgeld belegt.
Werden die Tatbestandteile zusammen gelegt, darfst Du zu Fuss gehen.
Ist den meisten nicht klar, weil bisher mindestens ein Auge zugedrückt wurde.
Deswegen werden meine NSW auf DRL-Zusatzbeleuchtung modifiziert.
Lass uns solche Fragen/Antworten via PN unternehmen, da sonst das Hauptthema "untergeht".
Grüsse an Dich vom OSC-Canibalisten STRUPPI
NSW missbräuchlich Benutzen, bedeutet NSW als Lichthupe zu benutzen.
NSW im Öffentlichen Verkehr:
Deren Einsatz nur bei Sichtweiten unter....
Bei aktivierung von NSW ist eine Geschwindigkeitsanpasseung von maximal....
Behinderung/Gefährdung durch Blendung von NSW...
Der falsche Betrieb von Nebelschlussleuchten wird nicht so hart geandet.
Hast Du einen giftigen Verkehrsrichter darfst Du Dich bei der "Geschwindigkeitsüberschreitung" und "Gefährdung" sehr warm anziehen.
Die Nichteinhaltung der Maximalsichtweite-Schwelle wird nur mit einem kleinen Bussgeld belegt.
Werden die Tatbestandteile zusammen gelegt, darfst Du zu Fuss gehen.
Ist den meisten nicht klar, weil bisher mindestens ein Auge zugedrückt wurde.
Deswegen werden meine NSW auf DRL-Zusatzbeleuchtung modifiziert.
Lass uns solche Fragen/Antworten via PN unternehmen, da sonst das Hauptthema "untergeht".
Grüsse an Dich vom OSC-Canibalisten STRUPPI