15.01.2006, 16:47
Zitat:Original von man-in-whiteDie Kombination Standlicht und NSW ist in der StVO ausdrücklich erlaubt, sofern zwei NSW vorhanden sind und die Dinger nicht zu weit innen montiert sind. Die werksseitig montierten NSW an meinen BMW und Mercedes waren immer so geschaltet, daß sie auch mit Standlicht funktioniert haben.
Wenn Du Nachrüst NS kaufst steht in der Anleitung, das diese nur mit dem Abblendlicht funktionieren dürfen. Oder ich vertue mich total. Bin mir allerdings ziemlich sicher, das dem so ist.
Viele Golf etc. Fahrer haben aber so geschaltet, daß maximal Standlicht + NS an ist.
@STRUPPI: Sind diese Reduzierungsmodule schon real existierend oder bislang nur theoritsch angedachte Möglichkeiten? Da würden mich mal die Kosten interessieren.
cu ulf