15.01.2006, 15:55
Zitat:Original von man-in-white
Zitat:Hast Du Nebelscheinwerfer an Deinen Autos, welche so montiert wurden, das diese ohne Abblendlicht benutzt werden dürfen?Ist ja eigentlich verboten, auch wenn das scheinbar die meisten Golf und BMW so hingebastelt haben.
Frank
Hi Frank, das habe ich jetzt nicht verstanden.
Soll alleiniger Betrieb der Nebelscheinwerfer in Verbindung mit "Standlicht" verboten sein?
Da sagt die mir vorliegende StVZO etwas anderes.
Diese Art der Betriebserlaubniss ist abhängig vom Montageort der Nebelscheinwerfer.
Ich kann Dir gerne die dafür eingerichteten Vorschriften per Email zukommen lassen.
Meine Nebelscheinwerfer sind so montiert, das diese nur in Verbindung mit Abblendlicht benutzt werden dürfen.
Grüsse an Dich vom OSC-Canibalisten STRUPPI