06.01.2006, 14:28
Zitat:Die Selbstbeteilligung wird man denke ich leider auf jedenfall zahlen müssen!
Wieso?
Nach gesundem Menschenverstand und allgemeiner Rechtsauffassung haftet für einen Schaden zunächst der Verursacher, in diesem Fall doch der Mopedfahrer mitsamt seiner Versicherung und zwar für alle Schäden, die aus dem Unfall entstehen, inclusive der Wertminderung etc.
Es gab erstmal für Kroymans überhaupt keinen Grund, den Schaden über die eigene VK abzuwickeln, wenn denen der Umstand der Schadensentstehung bekannt war.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!