06.01.2006, 13:56
Zitat:Original von MarkusC5
Allein bei dem dargestellten Sachverhalt hätte mein Anwalt ungefähr 10 min
gebraucht, um die Forderung zunächst vom Tisch zu kriegen. Ansprechpartner für Schadenersatzansprüche ist immer die Versicherung des (schuldigen) Unfallgegners. Solange da keine Ansprüche geltend gemacht und durch ein Gerichtsurteil
abgewehrt worden sind, würde ich die Selbstbeteiligung nie bezahlen.
Gruß
Markus
Die Selbstbeteiligung wird man denke ich leider auf jedenfall zahlen müssen! Wenn Kroymans den Schaden über ihre Versicherung abwickelt, ist das natürlich Betrug!
Die müssen den Wagen ja jetzt als Unfallfahrzeug deklarieren - weil die Polizei die Fahrgestellnummer hat!
Sonst macht man das natürlich nicht!
Für ihren Wertverlust suchen sie sich halt jetzt einen!