05.01.2006, 19:28
D.h. die Klägerin (Kroymans) hat den Unfall mit ihrer eigenen VK-Versicherung abgerechnet, statt sich das Geld von der Haftpflichtversicherung des Motorradfahrers zu holen. Die Herrschaften machen es sich aber wirklich sehr einfach.
Auch als juristischer Laie bin ich mir sicher, dass die Herren Autohändler sich dabei nicht so richtig korrekt verhalten haben.
Wenn die nicht mehr mit Dir reden wollen, dann hilft wirklich nur der Anwalt ...
... und uns immer schon informiert halten.
Welcher Kroymans war das denn nochmal genau?
Gruß
JR
Auch als juristischer Laie bin ich mir sicher, dass die Herren Autohändler sich dabei nicht so richtig korrekt verhalten haben.
Wenn die nicht mehr mit Dir reden wollen, dann hilft wirklich nur der Anwalt ...
... und uns immer schon informiert halten.
Welcher Kroymans war das denn nochmal genau?
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!