09.12.2005, 20:18
Hallo zusammen,
wer kennt sich mit der juristischen Frage aus, ob eine zugesicherte Eigenschaft ( z.B.Beschleunigungswerte,Spritverbrauch,etc.) die nicht eingehalten ist, nicht zu einem Kaufrücktritt bzw. Wandlung berechtigt?
Dies wäre für GM ein großes Problem!
Gruß Plastikwilli
wer kennt sich mit der juristischen Frage aus, ob eine zugesicherte Eigenschaft ( z.B.Beschleunigungswerte,Spritverbrauch,etc.) die nicht eingehalten ist, nicht zu einem Kaufrücktritt bzw. Wandlung berechtigt?
Dies wäre für GM ein großes Problem!
Gruß Plastikwilli