09.09.2002, 16:01
Hallo Flo,
willkommen im Kreise der "Historiker" Ich freue mich jedenfalls immer, wenn sich wieder jemand die Mühe macht, den Originalzustand der Vette zu erhalten oder wiederherzustellen
Nun zu Deinen Fragen:
Apropos: Zuständig für die "H"-Abnahme ist ausschließlich der TÜV. DEKRA oder andere Prüfstellen sind hierzu nicht legitimiert!
Die Wiederherstellung des Originalzustandes ist sicherlich mit einigen Kosten, Mühen und Kompromissen verbunden, aber dafür wächst der Wert der Vette erheblich! Bei klassischen (C1-C3) Corvetten wird der Marktpreis im wesentlichen anhand des Grades der Originalität bestimmt. Und ein Auto, wo "alles stimmt" ist immer wieder faszinierend
Natürlich hast Du auch die Möglichkeit, nur für die TÜV-Abnahme alles historisch korrekt zu installieren und danach wieder umzubauen. Rechtlich gesehen machst Du Dich dann allerdings wegen Steuerhinterziehung strafbar! Vom moralischen Aspekt her lehne ich das auch ab, denn es ist der Einrichtung "historische Zulassung" nicht eben zuträglich.
Mit ermunternden Grüßen
Tripower
willkommen im Kreise der "Historiker" Ich freue mich jedenfalls immer, wenn sich wieder jemand die Mühe macht, den Originalzustand der Vette zu erhalten oder wiederherzustellen
Nun zu Deinen Fragen:
Zitat:1.) Wie schaut es mit der Originalität der Dämpfer aus? Zum Beispiel Koni-Dämpfer? Ist sowas genehmigt?Nach den (Original-)Dämpfern schaut i.d.R. kein Prüfer. Meist haben die auch keine Ahnung, was da eigentlich hingehört. Letztlich sind technische Änderungen im Interesse der Betriebssicherheit (in Grenzen) zulässig. Fazit: Hier sehe ich keine Probleme.
Zitat:2.) Welche Reifengröße, bzw. Felgen sind zulässig? Ich habe vor, mir vorne 235/60 und hinten 275/60 auf American Racing Felgen zu besorgen. Ginge das, oder sind die Reifen zu breit, oder ist es einfach die falsche Felge?Meine '69er hat hinten 255/60 und vorne 235/60. Wenn Du die 275er hinten ohne Probleme in die Radkästen bekommst, dürfte das noch durchgehen. Sicherer bist Du aber mit 255 (reicht m.E. ohnehin). Die American Racing Felgen stehen dann dem H-Kennzeichen nicht entgegen, wenn es sich um zeitgenössisches Zubehör handelt, d.h., wenn es die Felgen nachweislich (!) schon '74 als Zubehör für die Vette gab. Allerdings - warum nicht die originalen Rally-Wheels? Nach meinem Geschmack gibt es nicht passenderes für eine C3 Vette!
Zitat:3.) Was ist mit Edelbrock oder Holley Teilen im Motorraum? Habe Edelbrock Luftfilter/Ventildeckel und Holley Brücke/Vergaser. Muss ich die auswechseln? Oder WAS muss ausgewechselt werden?Hier wird es schon kniffliger! Die Edelbrock-Teile sind erkennbar "Custom" und könnten zu Recht vom Prüfer als "nicht dem historischen Erscheinungsbild entsprechend" abgelehnt werden. Der Vergaser selbst kann wohl bleiben, weil der Prüfer wahrscheinlich nicht weiß, ob da nun Holley oder Rochester drauf gehört.
Zitat:4.) Ist ein offener Luftfilter evtl. zulässig?Historisch korrekt ist nur der Original Luftfilter.
Zitat:5.) Habe auch Fächerkrümmer. Muss ich die austauschen?Siehe unter 3.). Hier wirst Du die meisten Probleme bekommen. Hinzu kommt, daß die Original-Krümmer ziemlich teuer sind, - wenn man sie bekommt ...
Zitat:6.) Der Lüfter ist ein 7-Blatt Hi-Performance Lüfter. Genehmigt?Wenn der Lüfter nicht durch extreme Farbgebung auffällt (am besten schwarz), dürfte es hier keine Beanstandungen geben.
Zitat:7.) In wieweit hat der TÜV Einfluss auf die "Originalität"?Die Frage verstehe ich nicht ganz. Geprüft wird nach § 21c StVZO zum einen die allgemeine Verkehrssicherheit und dazu speziell das historisch korrekte Erscheinungsbild. Gewisse technische Änderungen können im Interesse der besseren Verkehrssicherheit toleriert werden, solange der Gesamteindruck nicht darunter leidet. Der TÜV hat hier einen gewissen Ermessensspielraum.
Apropos: Zuständig für die "H"-Abnahme ist ausschließlich der TÜV. DEKRA oder andere Prüfstellen sind hierzu nicht legitimiert!
Die Wiederherstellung des Originalzustandes ist sicherlich mit einigen Kosten, Mühen und Kompromissen verbunden, aber dafür wächst der Wert der Vette erheblich! Bei klassischen (C1-C3) Corvetten wird der Marktpreis im wesentlichen anhand des Grades der Originalität bestimmt. Und ein Auto, wo "alles stimmt" ist immer wieder faszinierend
Natürlich hast Du auch die Möglichkeit, nur für die TÜV-Abnahme alles historisch korrekt zu installieren und danach wieder umzubauen. Rechtlich gesehen machst Du Dich dann allerdings wegen Steuerhinterziehung strafbar! Vom moralischen Aspekt her lehne ich das auch ab, denn es ist der Einrichtung "historische Zulassung" nicht eben zuträglich.
Mit ermunternden Grüßen
Tripower