28.09.2005, 14:38
Meine Berufsschultage sind schon einige Zeit zurück... doch gab es nicht im
Verkaufsrecht (wenn es denn so heißt) einen Passus zum Thema Fristen für Mängelrügen?
Demnach handelt es sich um einen "versteckten Mangel" für den eigene Fristen gelten sollten?
Fachleute bitte vor!
Verkaufsrecht (wenn es denn so heißt) einen Passus zum Thema Fristen für Mängelrügen?
Demnach handelt es sich um einen "versteckten Mangel" für den eigene Fristen gelten sollten?
Fachleute bitte vor!