02.09.2005, 10:02
31. August 2005 | Quelle: Münstersche Zeitung
Besonders interessant finde ich, wie aus 70 Zivilklagen durch den Staatsanwalt eine strafrechtliche abgeleitet wurde.
Vielleicht ein richtiges Mittel für andere Motoren-, ähhh... Autohändler.
Zitat:Betrug mit lukrativer Masche
Münster - Der seit Juli 2004 untergetauchte und seitdem mit internationalem Haftbefehl gesuchte münstersche Autohändler Oliver W. sitzt seit Freitag vergangener Woche in Frankfurt/Main hinter Schloss und Riegel.
Der 41-Jährige, dem u.a. im Zusammenhang mit Autoankäufen Betrug in 103 Fällen vorgeworfen wird, war am 11. August in San Diego von FBI-Beamten festgenommen worden. Seinen Aufenthaltsort hatten Zielfahnder des Bundeskriminalamtes (BKA) in zweimonatiger, intensiver Recherche ausfindig gemacht.
Nachdem auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Münster von der deutschen Botschaft in den USA passbeschränkende Maßnahmen verhängt worden waren und Oliver W. nur noch von den USA wieder nach Deutschland ausreisen konnte, erklärten die amerikanischen Behörden seinen Aufenthalt für illegal. Sie nahmen ihn in Abschiebehaft und übergaben ihn am 25. August in Washington den BKA-Beamten.
Ungedeckte Schecks
Die Masche des Autohändlers war, wie Oberstaatsanwalt Wolfgang Schweer gestern schilderte, immer dieselbe: Wer ein "exotisches" amerikanisches Fahrzeug wie einen Pontiac oder Mustang per Inserat verkaufen wollte, war bei Oliver W. an der richtigen Adresse. Der zeigte Kaufinteresse und stellte den Verkäufern, die selbst aus Süddeutschland nach Münster anreisten, einen Scheck aus. Meist am Freitagabend oder am Samstag allerdings. So wurden die geprellten Verkäufer erst am Montag gewahr, dass die Schecks nicht gedeckt waren. Obwohl Oliver W. ihnen "großzügig" den Kfz-Brief als "Sicherheit" überlassen hatte, waren sie auch ihr Auto los. Denn das hatte Oliver W. längst in skandinavische Länder verkauft, die keinen Kfz-Brief als Eigentumsnachweis verlangen.
Die Staatsanwaltschaft Münster wurde auf den Fall aufmerksam, nachdem 70 Zivilklagen von Geschädigten am Landgericht Münster eingingen und der Zivilrichter die Staatsanwaltschaft um Prüfung der strafrechtlichen Relevanz bat. Daraufhin wurden am 28. Mai und 9. Juli 2004 zweimal die Büro- und Privaträume des Autohändlers durchsucht. Nach der zweiten Durchsuchung setzte sich Oliver W. ab, nicht ohne vorher noch falsche Fährten gelegt zu haben. So wurde eine Buchung einer angeblichen Kreuzfahrt gefunden.
2 Mio. Euro Schaden
Oliver W. werden laut Schweer nicht nur Betrügereien im Zusammenhang mit den Autoankäufen vorgeworfen. So soll er auch zugunsten seiner Mutter und einer "alten Bekannten" die ihm gehörende "Metropolis"-Immobilie am Berliner Platz mit einer Grundschuld belegt und damit die wirtschaftliche Verwertung des wertvollen Grundstücks ausgehöhlt haben.
Vom Gesamtschaden, den Schweer gestern auf 2 Mio. Euro bezifferte, entfallen alleine 1,5 Mio. Euro auf diese Grundschuld. - CJS
Besonders interessant finde ich, wie aus 70 Zivilklagen durch den Staatsanwalt eine strafrechtliche abgeleitet wurde.
Vielleicht ein richtiges Mittel für andere Motoren-, ähhh... Autohändler.