28.08.2005, 10:01
Hallo,
für meine C 3 (Bj. 79) hatte ich eine 07-er Nummer beantragt, mit dem "Hintergedanken", dass ich mit diesem Kennzeichen einen alten Benz (W 126, Bj. 1980) zusätzlich bewegen kann. Dies war aus bürokratischen Gründen nicht möglich, denn für die Corvette habe ein ein kleines sogenanntes "zweizeiliges" Kennzeichen machen lassen; dies darf aber an einem deutschen Auto nicht angebracht werden, da bei dem Benz ein "einzeiliges" vorgeschrieben ist. Dieser Spass war mir aber keine 130,-- € wert. Durch dieses 07-er Kennzeichen drücke ich nun pauschal 192,-- € Steuer ab, falls zwei Fahrzeuge bewegt werden, liegen die Kosten pauschal bei 202,-- €. Erlaubt sind jedoch nur Werkstatt-, Probe,- Test- und Veranstaltuingsfahrten, natürlich mit Fahrtenbuch.
Allzeit Gute Fahrt
Gruss Guggi
für meine C 3 (Bj. 79) hatte ich eine 07-er Nummer beantragt, mit dem "Hintergedanken", dass ich mit diesem Kennzeichen einen alten Benz (W 126, Bj. 1980) zusätzlich bewegen kann. Dies war aus bürokratischen Gründen nicht möglich, denn für die Corvette habe ein ein kleines sogenanntes "zweizeiliges" Kennzeichen machen lassen; dies darf aber an einem deutschen Auto nicht angebracht werden, da bei dem Benz ein "einzeiliges" vorgeschrieben ist. Dieser Spass war mir aber keine 130,-- € wert. Durch dieses 07-er Kennzeichen drücke ich nun pauschal 192,-- € Steuer ab, falls zwei Fahrzeuge bewegt werden, liegen die Kosten pauschal bei 202,-- €. Erlaubt sind jedoch nur Werkstatt-, Probe,- Test- und Veranstaltuingsfahrten, natürlich mit Fahrtenbuch.
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Gruss Guggi
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