07.06.2005, 20:47
Zitat:Original von J.M.G.
Denn fahren ohne Kennzeichen vorne fällt nicht unter den 10€ Vertoß 181:
Zitat:Einer Vorschrift über amtliche ... Kennzeichen ... an Fahrzeugen zuwiederhandelt mit Ausnahme des Fehlens der vorgeschriebenen Kennzeichen
Dieser Passus wird nämlich durch den Verstóß 227 geahndet:
Zitat:Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche Kennzeichen nicht angebracht war
Kosten hierfür 40€ / 1Pkt.
Und wenn das Kennzeichen in "rechtswidriger Absicht" entfernt wurde, wären wir beim Kennzeichenmißbrauch nach §22 StVG und Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
cu ulf