14.05.2005, 18:36
Es kommt auf deas Verhältnis von Zul Gesamtgewicht Zugfahrzeug und zul Gewicht Hänger an (bzw. Gespanngewicht), außerdem muß das Zugfahrzeug ABS haben. Dann zum TÜV, der schaut sich die Gewichte in den Papieren an, prüft ob das Gespann technisch i.O. ist (die Reifen am Hänger dürfen max. 6 Jahre alt sein), und dann gibt es, wie Nero schon gesagt hat, eine 100-er Zulassung für das Gespann. Gilt also evtl. nicht mehr bei anderem Zugfahrzeug. Dann noch die Schilderchen dran und ab geht die Post.
Ob Du als "Ausländer" allerdings auch so etwas beantragen können????
Frank
Ob Du als "Ausländer" allerdings auch so etwas beantragen können????
Frank