07.04.2005, 15:58
aus den Erläuterungen zur StVZO:
Zitat:...nach der unten genannten Nahfeldmeßmethode zu ermitteln. Der Meßwert in dB(A) ist mit P (für Proximeté oder Polizei) zu kennzeichnen u an der entsprechenden Stelle in den FzPapieren anzugeben.