31.03.2005, 12:28
Was da evtl noch zu bedenken wäre ist folgendes:
Verkauft ein Gewerbetreibender an einen Gewerbetreibenden, so fällt meines Wissens die Gewährleistung gegenüber dem Käufer weg, bzw. man kann sie ausschließen, was beim Verkauf Gewerbetreibender an Privat nur als Ersatzteilträger oder Bastlerfahrzeug möglich ist (und da wird sehr wohl nach dem Preis geurteilt, ob Teileträger oder Bastlerfahzeug wirklich zutrifft).
Das ist die Zusammenfassung aus mehreren Gesprächen, welche ich mit Händlern und Paragrafenkundigen geführt habe.
Gruß
M.Z.
Verkauft ein Gewerbetreibender an einen Gewerbetreibenden, so fällt meines Wissens die Gewährleistung gegenüber dem Käufer weg, bzw. man kann sie ausschließen, was beim Verkauf Gewerbetreibender an Privat nur als Ersatzteilträger oder Bastlerfahrzeug möglich ist (und da wird sehr wohl nach dem Preis geurteilt, ob Teileträger oder Bastlerfahzeug wirklich zutrifft).
Das ist die Zusammenfassung aus mehreren Gesprächen, welche ich mit Händlern und Paragrafenkundigen geführt habe.
Gruß
M.Z.