30.03.2005, 19:50
JR hat es schon angesprochen. Aber vielleicht ist das nicht so deutlich geworden.
Aufgrund des neuen Gewährleistungsrechts ist der gewerbliche Verkäufer verpflichtet, für das verkaufte Auto 12 Monate Gewährleistung zu geben. Dabei ist es unerheblich, was er eigentlich für ein Gewerbe hat. Das betrifft den Bäckern genauso, wie den KFZ-Händler. Damit kann man sich als Firma schnell ein ganz schönes Ei legen. Die Gewährleistung ist auch bei gebrauchten Wagen rechtlich bindend und kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden!! Ausnahme wäre nur das Thema "Bastlerfahrzeuge oder nur zum Ausschlachten".
Wie JR schon geschrieben hat, umgeht man das am einfachsten mit einem privaten Zwischenkäufer. Allerdings geht dann auch die Möglichkeit verloren, die Mwst. auszuweisen.
Ich hoffe, dass meine Informationen soweit richtig sind und ich hier kein Müll dazu erzähle.
Aufgrund des neuen Gewährleistungsrechts ist der gewerbliche Verkäufer verpflichtet, für das verkaufte Auto 12 Monate Gewährleistung zu geben. Dabei ist es unerheblich, was er eigentlich für ein Gewerbe hat. Das betrifft den Bäckern genauso, wie den KFZ-Händler. Damit kann man sich als Firma schnell ein ganz schönes Ei legen. Die Gewährleistung ist auch bei gebrauchten Wagen rechtlich bindend und kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden!! Ausnahme wäre nur das Thema "Bastlerfahrzeuge oder nur zum Ausschlachten".
Wie JR schon geschrieben hat, umgeht man das am einfachsten mit einem privaten Zwischenkäufer. Allerdings geht dann auch die Möglichkeit verloren, die Mwst. auszuweisen.
Ich hoffe, dass meine Informationen soweit richtig sind und ich hier kein Müll dazu erzähle.