30.03.2005, 19:38
Hallo Willi,
bis zur Änderung des Gewährleistungsrechts war die Ausweisbarkeit der MwSt ein deutlicher Vorteil beim Verkauf eines höherpreisigen Autos.
Mit dem neuen Recht ist es nicht mehr so eindeutig:
Kann man die MwSt ausweisen - verkauft also eine Firma - sollte man auch nur an ein anderes Unternehmen verkaufen, ein Verkauf an Privat sollte tunlichst unterbleiben. Damit kann man zwar bei einem Verkauf womöglich einen besseren Preis erzielen (wird auch von ankaufenden Händlern lieber gesehen), dafür fallen eine Menge potentieller Käufer unter den Tisch (sicher die Mehrheit der in Frage kommenden Kaufinteressenten).
Andererseits kannst Du (oder ein Mensch Deines Vertrauens) das Auto immer noch erst selbst privat kaufen und anschließend privat weiterverkaufen.
Per Saldo ist die Wahlmöglichkeit am Ende immer noch die bessere Alternative.
Gruß
JR
edit: Frank, bei meinen bisherigen C5-Verkäufen bin ich von mehreren Interessenten nach der Ausweisbarkeit der MwSt gefragt worden. Gerade bei jungen und relativ teuren Gebrauchten ist das ein Thema.
Wenn der Käufer vorsteuerabzugsberechtigt ist, macht es das Auto für ihn um die MwSt billiger, wenn er sich diese zurückholen kann.
bis zur Änderung des Gewährleistungsrechts war die Ausweisbarkeit der MwSt ein deutlicher Vorteil beim Verkauf eines höherpreisigen Autos.
Mit dem neuen Recht ist es nicht mehr so eindeutig:
Kann man die MwSt ausweisen - verkauft also eine Firma - sollte man auch nur an ein anderes Unternehmen verkaufen, ein Verkauf an Privat sollte tunlichst unterbleiben. Damit kann man zwar bei einem Verkauf womöglich einen besseren Preis erzielen (wird auch von ankaufenden Händlern lieber gesehen), dafür fallen eine Menge potentieller Käufer unter den Tisch (sicher die Mehrheit der in Frage kommenden Kaufinteressenten).
Andererseits kannst Du (oder ein Mensch Deines Vertrauens) das Auto immer noch erst selbst privat kaufen und anschließend privat weiterverkaufen.
Per Saldo ist die Wahlmöglichkeit am Ende immer noch die bessere Alternative.
Gruß
JR
edit: Frank, bei meinen bisherigen C5-Verkäufen bin ich von mehreren Interessenten nach der Ausweisbarkeit der MwSt gefragt worden. Gerade bei jungen und relativ teuren Gebrauchten ist das ein Thema.
Wenn der Käufer vorsteuerabzugsberechtigt ist, macht es das Auto für ihn um die MwSt billiger, wenn er sich diese zurückholen kann.
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!