26.02.2005, 21:10
Nö, der TÜVler erstellt das §21 Gutschten und schreibt ein paar mögliche Ausnahmegenehmigungen. Mit diesem Gutachten, der HU Bescheinigung (erstellt auch der TÜV Mann), der Abgasunbtersuchung (auch vom TÜV Mann), der Zoll Unbedenklichkeitsbescheinigung, einer Bescheinigung vom Kraftfahrtbundesamt (das der Wagen nicht als gestohlen gemeldt ist), einer Versicherungskarte Deiner Versicherung (siehe gesonderter Beitrag . . . ) und Deinem Ausweis gehst Du dann zur Zulassungsstelle. Dort bekommst Du dann Schein und Brief für den Wagen.
Die Schilder werden oft in der Nähe der Zulassungsstelle erstellt. Ist bei jedem etwas anders.
Mit der NSL würde ich mir keine so großen Gedanken machen. Wird sicher das kleinste problem werden ! Muss ja nicht der Original Schalter sein. es gibt da ganz piffige Zubehörlösungen.
Grüße
Jochen
Die Schilder werden oft in der Nähe der Zulassungsstelle erstellt. Ist bei jedem etwas anders.
Mit der NSL würde ich mir keine so großen Gedanken machen. Wird sicher das kleinste problem werden ! Muss ja nicht der Original Schalter sein. es gibt da ganz piffige Zubehörlösungen.
Grüße
Jochen