Gestern, 02:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern, 03:09 von Gelber Bengel.)
Für die HUK oder die Allianz musst Du sicherlich nicht werben.
Es sind die beiden größten Autoversicherer in Deutschland. Und gleichzeitig auch die einflussreichsten und kostenminimierensten Unternehmen am hiesigen Markt. Beide betreiben auf breiter Front die Marschrichtung, mit Hilfe von Control Expert, einer vor zig Jahren von einem freien Sachverständigenkollegen gegründeten und mittlerweile von der Versicherung aufgekauften Firma zur Überprüfung von überhöhten Reparaturrechnungen, jegliche Ausgaben im Schadenfall willkürlich zu kürzen.
Der Platz reicht hier nicht aus zu beschreiben, wie die Marktführer der Versicherungswirtschaft in diesem Bereich jedem an der Schadenabwicklung Beteiligten Knüppel in die Speichen stecken, um auch rechtlich angreifbar Kürzungen durchzusetzen, gegen die man als Geschädigter langwierig und kostenintensiv kämpfen muss. Kurz gesagt steht man auf dem Standpunkt, erstmal berechtigte Forderungen einfach abzulehnen und damit den Geschädigten dazu zu zwingen, den Rechtsweg zu beschreiten. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, scheut das Risiko des teuren Verlustes und damit scheidet schon ein großer Teil der Kläger aus. Genau dieser recht große Anteil der dann ausfallenden Forderungen an den Versicherer stärkt deren Vorgehensweise, es so weiter zu betreiben.
Ich kann aus meiner Praxis nur sagen, dass ich nicht nur bei Beteiligung der beiden genannten Versicherungen sondern auch bei allen anderen Anbietern nur empfehlen kann, ohne entsprechenden Rechtsbeistand keine Schadenabwicklung zu betreiben. Die gegnerische Versicherung wird sich freuen, wenn sie den Zugang zum Geschädigten ohne Anwalt bekommt. Keine Gegenwehr, weniger Kosten, ohne rechtliches Wissen und unter Druck häufig kompromissbereit.
Kleines Beispiel aus meiner Praxis: Ein Fahrer eines Allrad Audis A6 wird in einen Unfall verwickelt. Dabei wird der rechte Vorderreifen zerstört und ist erneuerungsbedürftig. Audi schreibt als Hersteller vor dass, sobald ein neuer Reifen eine gewisse Toleranz bei der restlichen Profilhöhe zwischen dem zerstörten und den übrigen Reifen überschritten wird, alle 4 Reifen zu erneuern sind, da ansonsten elektronische Fahrhilfen fehlerhaft reagieren.
Also erkenne ich unter den genannten Gründen im Gutachten auf die Erneuerung von 4 hochwertigen Reifen. Die Versicherung lehnt ab. Der Kunde erneuert zwangsläufig auf vorerst eigene Kosten alle Reifen und ich reiche die Anweisung des Herstellers an die Versicherung. Die Versicherung lehnt ab. Der Kunde klagt und kurz vor dem Prozesstermin wird gezahlt, weil man kein Präzedensurteil will. Mit gehörigen Abzügen neu für alt. Das Fahrzeug war geleast, die restliche Profiltiefe zur Rückgabe ausreichend. Der Kunde sollte gezwungen werden privat in Reifen zu investieren, was ohne den Unfall nicht notwendig gewesen wäre um dann das Fahrzeug mit neuwertigen Reifen an den Leasinggeber zurückzugeben. Das Gericht gab dem Kunden nach 1,5 Jahren Recht, 1 Jahr nachdem er sein neues Fahrzeug übernommen hatte. Die Prozesskosten mit Gutachtern überstiegen bei weitem die anfängliche Entschädigungsleistung. Nur ein Beispiel von vielen, wie mittlerweile Versicherer häufig vorgehen.
Es sind die beiden größten Autoversicherer in Deutschland. Und gleichzeitig auch die einflussreichsten und kostenminimierensten Unternehmen am hiesigen Markt. Beide betreiben auf breiter Front die Marschrichtung, mit Hilfe von Control Expert, einer vor zig Jahren von einem freien Sachverständigenkollegen gegründeten und mittlerweile von der Versicherung aufgekauften Firma zur Überprüfung von überhöhten Reparaturrechnungen, jegliche Ausgaben im Schadenfall willkürlich zu kürzen.
Der Platz reicht hier nicht aus zu beschreiben, wie die Marktführer der Versicherungswirtschaft in diesem Bereich jedem an der Schadenabwicklung Beteiligten Knüppel in die Speichen stecken, um auch rechtlich angreifbar Kürzungen durchzusetzen, gegen die man als Geschädigter langwierig und kostenintensiv kämpfen muss. Kurz gesagt steht man auf dem Standpunkt, erstmal berechtigte Forderungen einfach abzulehnen und damit den Geschädigten dazu zu zwingen, den Rechtsweg zu beschreiten. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, scheut das Risiko des teuren Verlustes und damit scheidet schon ein großer Teil der Kläger aus. Genau dieser recht große Anteil der dann ausfallenden Forderungen an den Versicherer stärkt deren Vorgehensweise, es so weiter zu betreiben.
Ich kann aus meiner Praxis nur sagen, dass ich nicht nur bei Beteiligung der beiden genannten Versicherungen sondern auch bei allen anderen Anbietern nur empfehlen kann, ohne entsprechenden Rechtsbeistand keine Schadenabwicklung zu betreiben. Die gegnerische Versicherung wird sich freuen, wenn sie den Zugang zum Geschädigten ohne Anwalt bekommt. Keine Gegenwehr, weniger Kosten, ohne rechtliches Wissen und unter Druck häufig kompromissbereit.
Kleines Beispiel aus meiner Praxis: Ein Fahrer eines Allrad Audis A6 wird in einen Unfall verwickelt. Dabei wird der rechte Vorderreifen zerstört und ist erneuerungsbedürftig. Audi schreibt als Hersteller vor dass, sobald ein neuer Reifen eine gewisse Toleranz bei der restlichen Profilhöhe zwischen dem zerstörten und den übrigen Reifen überschritten wird, alle 4 Reifen zu erneuern sind, da ansonsten elektronische Fahrhilfen fehlerhaft reagieren.
Also erkenne ich unter den genannten Gründen im Gutachten auf die Erneuerung von 4 hochwertigen Reifen. Die Versicherung lehnt ab. Der Kunde erneuert zwangsläufig auf vorerst eigene Kosten alle Reifen und ich reiche die Anweisung des Herstellers an die Versicherung. Die Versicherung lehnt ab. Der Kunde klagt und kurz vor dem Prozesstermin wird gezahlt, weil man kein Präzedensurteil will. Mit gehörigen Abzügen neu für alt. Das Fahrzeug war geleast, die restliche Profiltiefe zur Rückgabe ausreichend. Der Kunde sollte gezwungen werden privat in Reifen zu investieren, was ohne den Unfall nicht notwendig gewesen wäre um dann das Fahrzeug mit neuwertigen Reifen an den Leasinggeber zurückzugeben. Das Gericht gab dem Kunden nach 1,5 Jahren Recht, 1 Jahr nachdem er sein neues Fahrzeug übernommen hatte. Die Prozesskosten mit Gutachtern überstiegen bei weitem die anfängliche Entschädigungsleistung. Nur ein Beispiel von vielen, wie mittlerweile Versicherer häufig vorgehen.