02.11.2024, 12:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.11.2024, 12:33 von Gelber Bengel.)
Von einer vollständigen Überwachung der versicherten Fahrzeuge weiß ich als Gutachter nichts. Selbst nach dem verpflichtenden Einbau der Blackbox ab 1.7.2024 verbleiben die Daten im Fahrzeug und sind nur auf gerichtliche Anweisung bei schweren Unfällen durch den beauftragten Unfall Sachverständigen über OBD auszulesen. Wer sich im Rahmen seiner Sparsamkeit entschließt, sich durch den Versicherer tracken zu lassen, muss wissen, was er da tut. Jedenfalls komme ich auch im Rahmen von Betrugsermittlungen nicht an diese Daten.
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/au...espeichert
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