20.10.2024, 13:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.10.2024, 13:12 von keineAhnung.)
(19.10.2024, 16:04)Karl-800 schrieb: Alles klar, danke. Das wurde in dem Beitrag nämlich nicht erwähnt.An dem Fahrzeug wurde wohl die originale VIN gefunden Und dann der Stiftung mitgeteilt, das diese gefunde VIN verwendet werden darf an diesem Fahrzeug.
Auch ist die Geschichte vom Max seinem schwarzen SL ist merkwürdig.
Erst hat das Auto dem Belgier gehört, dabei wurde festgestellt dass es kein originaler SL ist.
Danach hat der Max den SL gekauft, und am Ende vom Beitrag wird gesagt dass das Verkehrsamt die neue VIN und somit den SL als solchen anerkennt. 🤔
Also wurde im Rahmen vorne die VIN wirder in den originalen Zustand gebracht. So versteh ich das.
Da haben sich Gutachter und Gerichte mit befasst, die dass nun so fest gelegt haben.
Man kann nur darauf vertrauen , das es so war, und nicht ein erneutes Urteil eines Rechtsmittel Staates.
Wenn es um mehr als eine halbe Milionen Euro geht, hat man dann auch das Geld um einen Spitzenanwalt und Spitzengutachter zu beauftragen,
um das zu seinen gunsten abzuändern.
Ich habe berufliche leider viel mit dem Arbeitsgericht zu tun, was da im Bereich Gutachten und Gegengutachten passiert, ist für Laien wenig verständlich,
wenn man das nicht studiert hat und die aktuellen neueste Rechstsperchung kennt.
( Thema Betieibsänderung Sozialplan Kündigungschutzklagen, Tarifvertragsbrüche)
Um auf der Auto zurück zu kommen, manhmal muss man das einfach akzepieren. Auch wenn das, was da vor Gericht verkündet wird, einem selber nicht gefällt und es für einen selber nicht wirklich Sinn ergibt.
Grüße Frank