20.07.2024, 01:14
Mein aktueller Stand klingt etwas wie eine Antwort von Radio Erivan: Im Prinzip ja, aber ...
Das Problem ist wohl, dass es den Stellmotor (bei mir das defekte Teil) nicht mehr gibt. In diesem Fall würde es wohl eine Sonderregelung geben. Werde gerne nach Lieferung des Moduls und Ausbau des defekten Lenkradschlosses weitere Erfahrungen wegen Versicherung und so hier posten.
Das Problem ist wohl, dass es den Stellmotor (bei mir das defekte Teil) nicht mehr gibt. In diesem Fall würde es wohl eine Sonderregelung geben. Werde gerne nach Lieferung des Moduls und Ausbau des defekten Lenkradschlosses weitere Erfahrungen wegen Versicherung und so hier posten.
Gruß aus Berlin
Helmut
Helmut