29.06.2024, 09:02
(29.06.2024, 08:08)colonel schrieb: Ich ordne das mal ein und fasse zusammen:
Prinzipiell hast Du das genau erfasst, bis auf eine Bedingung: Wenn das Fahrzeug zu 100% original ist und keinerlei Veränderungen nach Werksauslieferung vorgenommen wurden, greift die staatliche Willkür nicht.
Allerdings kann das mitunter schwierig werden, wenn es z.B. um Ersatzteile für Defektausfälle geht, welche im Original nicht mehr erhältlich sind.
Wenn unvernünftige Fahrzeuge wie meines Spaß machen, ist die Unvernunft vernünftig.