19.06.2024, 12:45
Du hast meine Ausführungen noch immer nicht verstanden.
Also dann nochmal: Es geht mir nicht um das, was möglich und zetitypisch gewesen wäre, sondern dass der Umbau TATSÄCHLICH älter als 30 Jahre her ist.
Einfach im Anforderungskatalog des TÜV-Süd für das H-Kennzeichen in den ersten Abschnitt schauen:
Eine "Üblichkeit" ist dabei völlig unerheblich. Das deckt jegliche zulässige, also eingetragene Veränderung ab.
Ohne diesen Passus hätte z.B. mein Artz Cordett nie regulär ein H-Kennzeichen erhalten können.
Gruß
JR
Also dann nochmal: Es geht mir nicht um das, was möglich und zetitypisch gewesen wäre, sondern dass der Umbau TATSÄCHLICH älter als 30 Jahre her ist.
Einfach im Anforderungskatalog des TÜV-Süd für das H-Kennzeichen in den ersten Abschnitt schauen:
Zitat:Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren durchgeführt wurden, sind auch zulässig.
Eine "Üblichkeit" ist dabei völlig unerheblich. Das deckt jegliche zulässige, also eingetragene Veränderung ab.
Ohne diesen Passus hätte z.B. mein Artz Cordett nie regulär ein H-Kennzeichen erhalten können.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!