19.06.2024, 00:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.06.2024, 01:29 von Gelber Bengel.)
René, Dein positiver Ansatz ist leider faktisch in einigen Punkten unrichtig. Es ist durchaus nicht egal, ob Umbauten damals möglich waren und es keiner gemacht hat. Eine Regelung besagt, dass die Modifikation, die vorgenommen wird, schon damals üblich und häufiger angewendet wurde. Die Anerkennung als historisches Kulturgut sollte schon eng gefasst sein, gerade wo jetzt Massenprodukte wie Golf 2 und der 190er aus Altersgründen in den H Bereich rutschen. Ob Millionenseller mit wilden, unüblichen Umbauten einen schützenswerten und bezuschussten Status erhalten sollten, lasse ich mal zweifelnd dahingestellt.
Rat Rods sind von ihrer Bauphilosophie her seit jeher Customcars mit dem Hintergrund, Stile zu mischen und Used Look auf die Spitze zu treiben. Ebenso verhält es sich bei Rennwagen mit Straßenzulassung. Ein NSU TT mit Kampfspuren aus Trophyrennen ist H tauglich, eine C3 mit rutschfestem Anstrich nun mal nicht. Ich kann's verstehen!
Hier mal ein Auszug einer vereinfachten Beschreibung:
"Ein Oldtimer darf beispielsweise nur Lackierungen haben, die in seinem Baujahr verfügbar waren. Ebenso darf ein defekter Motor nur durch einen Motor gleicher Baureihe ausgetauscht werden. Ausschließlich Anbauteile, die in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung üblich waren, sind zulässig."
Raptor Schutzanstrich war damals weder verfügbar noch üblich.
Rat Rods sind von ihrer Bauphilosophie her seit jeher Customcars mit dem Hintergrund, Stile zu mischen und Used Look auf die Spitze zu treiben. Ebenso verhält es sich bei Rennwagen mit Straßenzulassung. Ein NSU TT mit Kampfspuren aus Trophyrennen ist H tauglich, eine C3 mit rutschfestem Anstrich nun mal nicht. Ich kann's verstehen!
Hier mal ein Auszug einer vereinfachten Beschreibung:
"Ein Oldtimer darf beispielsweise nur Lackierungen haben, die in seinem Baujahr verfügbar waren. Ebenso darf ein defekter Motor nur durch einen Motor gleicher Baureihe ausgetauscht werden. Ausschließlich Anbauteile, die in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung üblich waren, sind zulässig."
Raptor Schutzanstrich war damals weder verfügbar noch üblich.