17.06.2024, 21:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.06.2024, 21:37 von Gelber Bengel.)
Steht im eventuellen Kaufvertrag die eindeutige Aussage des Händlers "unfallfrei" oder "keine Unfallschäden bekannt" oä? Die Testierung der Unfallfreiheit im Kaufvertrag stellt eine verbindliche Aussage dar. Stellt sich raus, dass es nicht so ist, bedeutet das einen Sachmangel. Hake da vorher genau nach! Wenn's unfallfrei ist, schreibt man es normalerweise in die Verkaufsanzeige.
https://www.bussgeldkatalog.org/unfallfr...u_beachten
https://www.bussgeldkatalog.org/unfallfr...u_beachten