04.06.2024, 18:45
KV geht nur solange kein Wiederbeschaffungswert und kein Restwert ermittelt werden müssen. Das machen Werkstätten grundsätzlich nicht. Kommt man mit den Reparaturkosten auch nur annähernd an den Wert des Fahrzeug und möchte das Geld ausbezahlt haben, ist das ein Job für den Gutachter.