03.06.2024, 23:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.06.2024, 01:26 von Gelber Bengel.)
Um es nochmals auf einen einfachen Nenner zu bringen hier ein Auszug der geregelten Vorgehensweise aus einem beliebigen deutschen Bezirk, der aber auch symptomatisch für andere Bezirke in Deutschland steht. Der Auslegungswille und die Bereitschaft, was geht und was nicht, wird wahrscheinlich regional differieren:
https://www.zetel.de/buergerservice/dien...myMedium=1
Demnach sieht die FZV kleine Kennzeichen grundsätzlich nur für Leichtkrafträder und Zugmaschinen vor. Ende! Und alles andere stellt eine mehrfach abzusegnende absolute Ausnahme dar. Ob insistierendes Betteln oder Ausrasten schließlich zum Erfolg führt, erschließt sich wahrscheinlich keinem und bleibt ein Geheimnis der Behörden. Aber nochmal, ein Anspruch darauf besteht gesetzlich klar geregelt einfach nicht.
Wenn ich ein testiertes Hüftleiden hätte, was es mir nicht erlaubt, an einer Ampel die Rotphase abzuwarten, kann ich sicherlich versuchen eine Ausnahmegenehmigung von höherer Stelle zu bekommen, bei rot loszumarschieren. Sollte es wirklich jemand bei einer Behörde geben, der mir das genehmigt, ist das schön und mir auch hilfreich. Daraus für andere Leute einen Anspruch abzuleiten, dass die Ausnahme Norm wird, ist sinnfrei. Ich sehe es mehr als ein hilfloses Herumrudern der Behörden, weil irgendjemand damit mal angefangen hat und jetzt in den Augen der Öffentlichkeit keine klaren Regelungen mehr bestehen. Wer könnte beim Amt ernsthaft nachvollziehbar entscheiden, was ein wirtschaftlich zumutbarer Umbau an einer Corvette ist, um für ein Normkennzeichen Platz zu schaffen? Da herrscht weniger Willkür als konfuse Hilflosigkeit. Seit heute ist mit "Glücks-Julian" wieder einer mehr auf der Straße, der nicht nur bei den Ämtern sondern eben auch hier für Diskussionsstoff sorgt.
https://www.zetel.de/buergerservice/dien...myMedium=1
Demnach sieht die FZV kleine Kennzeichen grundsätzlich nur für Leichtkrafträder und Zugmaschinen vor. Ende! Und alles andere stellt eine mehrfach abzusegnende absolute Ausnahme dar. Ob insistierendes Betteln oder Ausrasten schließlich zum Erfolg führt, erschließt sich wahrscheinlich keinem und bleibt ein Geheimnis der Behörden. Aber nochmal, ein Anspruch darauf besteht gesetzlich klar geregelt einfach nicht.
Wenn ich ein testiertes Hüftleiden hätte, was es mir nicht erlaubt, an einer Ampel die Rotphase abzuwarten, kann ich sicherlich versuchen eine Ausnahmegenehmigung von höherer Stelle zu bekommen, bei rot loszumarschieren. Sollte es wirklich jemand bei einer Behörde geben, der mir das genehmigt, ist das schön und mir auch hilfreich. Daraus für andere Leute einen Anspruch abzuleiten, dass die Ausnahme Norm wird, ist sinnfrei. Ich sehe es mehr als ein hilfloses Herumrudern der Behörden, weil irgendjemand damit mal angefangen hat und jetzt in den Augen der Öffentlichkeit keine klaren Regelungen mehr bestehen. Wer könnte beim Amt ernsthaft nachvollziehbar entscheiden, was ein wirtschaftlich zumutbarer Umbau an einer Corvette ist, um für ein Normkennzeichen Platz zu schaffen? Da herrscht weniger Willkür als konfuse Hilflosigkeit. Seit heute ist mit "Glücks-Julian" wieder einer mehr auf der Straße, der nicht nur bei den Ämtern sondern eben auch hier für Diskussionsstoff sorgt.