10.05.2024, 21:20
(10.05.2024, 19:47)Gelber Bengel schrieb: Gemäß hiesiger Beurteilung für die Erteilung eines H Kennzeichens kann eine Lackierung Patina, darf aber keine oder nur geringe Beschädigungen aufweisen. Dabei ist es ziemlich egal, ob das Erst- oder Drittlack ist. Der Farbton sollte für den Herstellungszeitraum authentisch und keine z.B neuzeitliche Effektlackierung sein. Man unterscheidet per Definition also eindeutig zwischen beschädigt und gealtert.
Was auf den recht unscharfen Bildern zu erkennen ist, sind wenn ich es richtig deute, mechanische Abplatzungen, Erkerbungen oder Schleifspuren und Bearbeitungsmerkmale über die gesamte Seite. Sollte es so sein, ist das keine Patina sondern defekt. Und damit gäbe es logischerweise in Deutschland keine Anerkennung als historisches Kulturgut, da rettet es auch ein möglicherweise vorhandener Erstlack nicht. Es wird keine makellose Lackierung verlangt, aber eine ansehnliche mit maximal geringen Mängeln. Ebenso wird ein nutzungstypisches Lackbild akzeptiert wie z.B Steinschläge und Kratzer an historischen Rennwagen oder eine Pinsel Lackierung bei LKW und Treckern. Sollte der Lackzustand so sein, wie ich ihn beschrieben habe, ist der Prüfer weniger ein Vollidiot sondern jemand, der das vorhandene Regelwerk anwendet. Nicht jeder Erstlack ist übrigens erhaltenswert, mancher ist auch einfach nur fertig.
Genau so ist es wie Du es beschreibst………