26.03.2024, 00:40
(25.03.2024, 17:49)TheTiger93 schrieb: 7cm zu flexiblen Teilen, 8cm zu festen Teilen vom Boden aus, ist gängige Praxis :)
Soweit ich mich erinnere, muss ein 8cm hohes und 120cm breites Hinterdniss drunter durch passen.
Aber das ist eh alles skuril, ein konkretes Gesetz gibt es nicht, nur die Empfehlung vom ADAC, dem Verein.
Aber das nehmen die Gerichte als Mindestanforderung her. Da frage ich mich, was ist wenn der AVD 6cm empfiehlt,
was gilt dann? Oder der FC-Bayern.
Da könnte ja jeder kommen.
gruss,
zuendler
zuendler