07.02.2024, 17:22
Markus, das mit dem finanziellen Ruin ist glücklicherweise eine Mär.
Im Fall einer Pflichtverletzung durch den Versicherungsnehmer vor und/oder nach dem Haftpflicht-Versicherungsfall ist der Regress, den die Versicherung beim VN einfordern kann, auf jeweils maximal 5.000 Euro begrenzt.
Gruß
JR
Im Fall einer Pflichtverletzung durch den Versicherungsnehmer vor und/oder nach dem Haftpflicht-Versicherungsfall ist der Regress, den die Versicherung beim VN einfordern kann, auf jeweils maximal 5.000 Euro begrenzt.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!