18.07.2023, 12:24
Erst mal herzlichen Dank für die bisherigen Infos.
Nur mit Standlicht zu fahren ist verboten. Klar.
Ich würde fast meinen, Standlicht macht, als Tagfahrlicht, relativ wenig Sinn, da nicht hell genug.
(Zumindest bei den normalen Glühlampen. Bei LED oder sonst ein modernes TFL mit speziellen Reflektoren im Scheinwerfer, mag das was anderes sein).
Aber wie ist das nun mit den Nebellampen?
Wenn man folgendes annimmt:
-Die Klappscheinwerfer bleiben auf Standlichtstufe des Lichtschalters drin.
-Die Nebellampen lassen sich aber erst einschalten, wenn auch das Abblendlicht eingeschaltet ist.
-Abblendlicht ein=Scheinwerfer sind draußen. Will man ja nicht.
Ist das nicht auch bei allen anderen Fahrzeugen so? (Also auch die ohne Klappscheinwerfer) Nebellampen funktionieren nur mit Abblendlicht.
Nie mit Standlicht. Macht ja auch keinen Sinn.
Schalte ich, bei meinem Daily, von Abblendlicht auf Standlicht
gehen die Nebler automatisch aus.
Wg. Polizeikontrolle würde ich mir keine Gedanken machen,
wenn wirklich nur die Nebellampen an sind und kein Standlicht.
Die leuchten ja wesentlich stärker als Standlicht. Das kann man einen Beamten schon als Tagfahrlicht "verkaufen".
Und wenn der Kontolierende Beamte Probleme macht, dann ist man halt aus Versehen, z.Bsp. beim blinken, auf den Nebellampenknopf gekommen. Und man schaltet es wieder aus. Denke mal, so genau nehmen die das, in so einen Fall, nicht.
Zurück zur Problematik:
Was müsste man "umstecken" bzw. ändern um bei Standlichposition des Lichtschalters auch die Nebellampen einschalten zu können?
Oder die Nebler automatisch bei Standlicht mit leuchten lassen, ohne die extra einschalten zu müssen?
Dann wäre die Standlichtposition, zumindest bis zum TÜV Termin, die Tagfahrlichtschaltung des Lichtschalters.
Gruß Harald
Nur mit Standlicht zu fahren ist verboten. Klar.
Ich würde fast meinen, Standlicht macht, als Tagfahrlicht, relativ wenig Sinn, da nicht hell genug.
(Zumindest bei den normalen Glühlampen. Bei LED oder sonst ein modernes TFL mit speziellen Reflektoren im Scheinwerfer, mag das was anderes sein).
Aber wie ist das nun mit den Nebellampen?
Wenn man folgendes annimmt:
-Die Klappscheinwerfer bleiben auf Standlichtstufe des Lichtschalters drin.
-Die Nebellampen lassen sich aber erst einschalten, wenn auch das Abblendlicht eingeschaltet ist.
-Abblendlicht ein=Scheinwerfer sind draußen. Will man ja nicht.
Ist das nicht auch bei allen anderen Fahrzeugen so? (Also auch die ohne Klappscheinwerfer) Nebellampen funktionieren nur mit Abblendlicht.
Nie mit Standlicht. Macht ja auch keinen Sinn.
Schalte ich, bei meinem Daily, von Abblendlicht auf Standlicht
gehen die Nebler automatisch aus.
Wg. Polizeikontrolle würde ich mir keine Gedanken machen,
wenn wirklich nur die Nebellampen an sind und kein Standlicht.
Die leuchten ja wesentlich stärker als Standlicht. Das kann man einen Beamten schon als Tagfahrlicht "verkaufen".
Und wenn der Kontolierende Beamte Probleme macht, dann ist man halt aus Versehen, z.Bsp. beim blinken, auf den Nebellampenknopf gekommen. Und man schaltet es wieder aus. Denke mal, so genau nehmen die das, in so einen Fall, nicht.
Zurück zur Problematik:
Was müsste man "umstecken" bzw. ändern um bei Standlichposition des Lichtschalters auch die Nebellampen einschalten zu können?
Oder die Nebler automatisch bei Standlicht mit leuchten lassen, ohne die extra einschalten zu müssen?
Dann wäre die Standlichtposition, zumindest bis zum TÜV Termin, die Tagfahrlichtschaltung des Lichtschalters.
Gruß Harald