13.07.2023, 15:47
Nochmal zu einer Zweckbindung der Kfz-Steuer:
Es ist richtig, dass Steuern dadurch gekennzeichnet sind, dass es gerade keine Zweckbindung gibt.
Es gab aber seit den 60ern bei der Mineralölsteuer sehr wohl eine Zweckbindung derart, dass im Straßenbaufinanzierungsgesetz von 1960 eine hälftige Zweckbindung des Mineralölsteueraufkommens für Zwecke des Straßenwesens verabschiedet wurde.
Der Staat hat diese Quote aber nie eingehalten, sie wurde jedes Jahr per Haushaltsgesetz aufgehoben, und später wurde diese Zweckbindung wieder zur Gänze abgeschafft.
Ein immer höherer Anteile des Aufkommens aus der MinÖlSt diente zur Finanzierung des allgemeinen Haushalts.
Die staatlichen Ausgaben für den Straßenbau sanken in Relation zum genannten Aufkommen immer weiter.
Der Term des "Autofahrers als Melkkuh der Nation" hatte sicherlich darin seinen Ursprung.
Im Gegensatz zur MinÖlSt, die mit der tatsächlichen Inanspruchnahme des Straßennetzes verbunden wurde, wird die KfzSt allein schon mit der Zurverfügungstellung staatlicher Infrastruktur für den Fahrzeugverkehr begründet.
Genau das aber ließe sich direkt auch auf Bio-Fahrräder (mit Muskelkraft betrieben) und erst recht die E-Bikes, Pedelecs , Mofas und Mopeds übertragen, da sowohl motorisch unterstützt bzw. allein motorisch angetrieben wird und ein immer besseres Wegenetz durch den Staat (Radschnellwege etc) zur Verfügung gestellt werden soll.
Damit ließe sich als positiver Nebeneffekt natürlich auch die Einführung einer Kennzeichenpflicht verbinden.
Gruß
JR
Es ist richtig, dass Steuern dadurch gekennzeichnet sind, dass es gerade keine Zweckbindung gibt.
Es gab aber seit den 60ern bei der Mineralölsteuer sehr wohl eine Zweckbindung derart, dass im Straßenbaufinanzierungsgesetz von 1960 eine hälftige Zweckbindung des Mineralölsteueraufkommens für Zwecke des Straßenwesens verabschiedet wurde.
Der Staat hat diese Quote aber nie eingehalten, sie wurde jedes Jahr per Haushaltsgesetz aufgehoben, und später wurde diese Zweckbindung wieder zur Gänze abgeschafft.
Ein immer höherer Anteile des Aufkommens aus der MinÖlSt diente zur Finanzierung des allgemeinen Haushalts.
Die staatlichen Ausgaben für den Straßenbau sanken in Relation zum genannten Aufkommen immer weiter.
Der Term des "Autofahrers als Melkkuh der Nation" hatte sicherlich darin seinen Ursprung.
Im Gegensatz zur MinÖlSt, die mit der tatsächlichen Inanspruchnahme des Straßennetzes verbunden wurde, wird die KfzSt allein schon mit der Zurverfügungstellung staatlicher Infrastruktur für den Fahrzeugverkehr begründet.
Genau das aber ließe sich direkt auch auf Bio-Fahrräder (mit Muskelkraft betrieben) und erst recht die E-Bikes, Pedelecs , Mofas und Mopeds übertragen, da sowohl motorisch unterstützt bzw. allein motorisch angetrieben wird und ein immer besseres Wegenetz durch den Staat (Radschnellwege etc) zur Verfügung gestellt werden soll.
Damit ließe sich als positiver Nebeneffekt natürlich auch die Einführung einer Kennzeichenpflicht verbinden.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!