05.04.2023, 10:37
§ 2 Abs. 4 Satz 1 StVO: "Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird."
Eine Behinderung ist nicht, dass du 10 Sekunden warten musst um überholen zu können!
§ 27 Abs. 1 Satz 2 StVO: "Mehr als 15 Rad Fahrende dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren."
Sorry, dass so deutlich sagen zu müssen, aber der Fehler liegt eher bei dir.
Viele Grüße
Tobias
Eine Behinderung ist nicht, dass du 10 Sekunden warten musst um überholen zu können!
§ 27 Abs. 1 Satz 2 StVO: "Mehr als 15 Rad Fahrende dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren."
Sorry, dass so deutlich sagen zu müssen, aber der Fehler liegt eher bei dir.
Viele Grüße
Tobias