28.03.2023, 11:55
Du brauchst schon einen Freund oder Bekannten, hilfsweise einen Anwalt, der bereit dazu ist, als Empfangsbevollmächtigter zu fungieren und ein Konto im Europäischen Wirtschaftsraum für die Lastschrift in Sachen Kfz-Steuer. Nach § 46 FZV ist dann die Behörde des Wohnorts oder des Aufenthaltsorts des Empfangsbevollmächtigten zuständig, wenn im Inland kein Wohnsitz, kein Sitz, keine Niederlassung oder keine Dienststelle besteht.
Gruß
Edgar
Gruß
Edgar