22.03.2023, 19:50
Hallo Werner,
ich denke im Grunde sind wir uns bei vielen Themen einig. Ich fahre bspw auch an meinem Rennrad grundsätzlich auch am Tag mit blinkenen Lichtern vorne und hinten. Blinkende Lichter sind übrigens gar nicht StVO-konform so sie mit dem Rad verschraubt sind. Am Rucksack oder am Helm dagegen schon...
Radwege (ich ich rede hier nur von benutzungspflichtigen mit Verkehrszeichen 237, 240 oder 241) müssen von den Radfahrern auch benutzt werden, da bin ich bei dir und gestehe aber auch gleich, dass ich selbst mich nicht immer daran halte.
Ist ein Radweg unbenutzbar gilt die Nutzungspflicht übrigens nicht (s. Beispiel Stefan, Beitrag #26) . Und ja, schnell Fahren wollen ist kein Grund die Nutzungspflicht des Radweges zu ignorieren. Das nicht benutzen kann sogar ein Bußgeld nach sich ziehen. Nur wie will ein Autofahrer aus dem Auto heraus beurteilen, ob der Weg drei Meter neben ihm für einen Radfahrer nun benutzbar ist oder nicht? Und selbst wenn der Autofahrer im Recht ist und sich ärgert, bricht sich doch keiner einen Zacken aus der Krone dennoch ordnungsgemäß zu überholen und die Sicherheit des Menschen, selbst wenn er sich gerade falsch verhält, nicht zu gefährden.
Gruß Tobias
ich denke im Grunde sind wir uns bei vielen Themen einig. Ich fahre bspw auch an meinem Rennrad grundsätzlich auch am Tag mit blinkenen Lichtern vorne und hinten. Blinkende Lichter sind übrigens gar nicht StVO-konform so sie mit dem Rad verschraubt sind. Am Rucksack oder am Helm dagegen schon...
Radwege (ich ich rede hier nur von benutzungspflichtigen mit Verkehrszeichen 237, 240 oder 241) müssen von den Radfahrern auch benutzt werden, da bin ich bei dir und gestehe aber auch gleich, dass ich selbst mich nicht immer daran halte.
Ist ein Radweg unbenutzbar gilt die Nutzungspflicht übrigens nicht (s. Beispiel Stefan, Beitrag #26) . Und ja, schnell Fahren wollen ist kein Grund die Nutzungspflicht des Radweges zu ignorieren. Das nicht benutzen kann sogar ein Bußgeld nach sich ziehen. Nur wie will ein Autofahrer aus dem Auto heraus beurteilen, ob der Weg drei Meter neben ihm für einen Radfahrer nun benutzbar ist oder nicht? Und selbst wenn der Autofahrer im Recht ist und sich ärgert, bricht sich doch keiner einen Zacken aus der Krone dennoch ordnungsgemäß zu überholen und die Sicherheit des Menschen, selbst wenn er sich gerade falsch verhält, nicht zu gefährden.
Gruß Tobias