28.02.2023, 08:37
Die 110mm gelten in Österreich auch. Einzig Schürzen und Schweller dürfen sogar bis 80mm über Boden runter. Bei meiner '93er habe ich mich entschlossen aus optischen Gründen die Hinterachse etwas tiefer zu legen. Im Original war immerhin mehr als eine Handbreit Luft zwischen Reifen und Radhaus. Letztendlich habe mich "nur" für 15mm runterdrehen entschieden um auch wirklich unter allen Umständen mehr als die vorgeschriebenen 110mm Bodenfreiheit zu haben. Somit ist die Luft im Radhaus an der HA nur noch etwas mehr als an der VA und nicht deutlich mehr. Aus der Erinnerung heraus sind die Katalysatoren bei der '93er der tiefste Punkt. Das spielt für die Tieferlegung der HA zwar kaum eine Rolle jedoch meine ich mich zu erinnern, dass für die VA auch nur im Bereich um 10-15mm tiefer möglich wäre um sicherzugehen, dass die 110mm Bodenfreiheit gewährleistet sind.
So viel anders wird es bei Christian seiner Zetti jetzt auch nicht sein. Mit anderen Worten, die 50-60mm tiefer die es brauchen würde damit die Räder satt in den Radhäusern stehen könnten, werden legal nicht möglich sein.
LG Christian
So viel anders wird es bei Christian seiner Zetti jetzt auch nicht sein. Mit anderen Worten, die 50-60mm tiefer die es brauchen würde damit die Räder satt in den Radhäusern stehen könnten, werden legal nicht möglich sein.
LG Christian