25.01.2023, 23:17
Hallo zusammen,
ich krame grad mal den alten Thread wieder raus, da ich auch gerade am Zulassen bin. Ich habe heute schriftlich gegen das Kuchenblech Beschwerde eingelegt.
Grund:
Für hinten wurde mir gesagt, dass der Platz nach oben, unten, rechts und links begrenzt ist, daher das LKR Kennzeichen. Vorne wäre es nur nach oben, rechts und liks begrenzt, daher das Zweizeilige Normalkennzeichen.
Aaaaber, meines Erachtens ist der Platz auch nach unten begrenzt. Denn, dort ist der Zulaufkanal für den Kühler der Motokühlung, so eine Argumentation.
Beigelegt habe ich die Paragrafen:
Ergänzungsbestimmung zu Anlage 4 (zu §10, Absatz 2, §16, Absatz 5, Satz 1, §16a, Absatz 3, Satz 2, §17, Absatz 2, §19, Absatz 1, Nr.3):
Ausgestaltung der Kennzeichen 4. Ergänzungsbestimmungen...das Kennzeichen darf nicht grösser sein, als die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle dies zulässt.
Grundsätzlich können die Zulassungsstelle in solchen Fällen einen Umbau verlangen, nicht aber können sie das bei historischen Fahrzeugen.
Ich habe das jetzt mal an den Dienststellenleiter geschickt. Ich bin mal gepannt, was dabei raus kommt.
LG,
Andrer
ich krame grad mal den alten Thread wieder raus, da ich auch gerade am Zulassen bin. Ich habe heute schriftlich gegen das Kuchenblech Beschwerde eingelegt.
Grund:
Für hinten wurde mir gesagt, dass der Platz nach oben, unten, rechts und links begrenzt ist, daher das LKR Kennzeichen. Vorne wäre es nur nach oben, rechts und liks begrenzt, daher das Zweizeilige Normalkennzeichen.
Aaaaber, meines Erachtens ist der Platz auch nach unten begrenzt. Denn, dort ist der Zulaufkanal für den Kühler der Motokühlung, so eine Argumentation.
Beigelegt habe ich die Paragrafen:
Ergänzungsbestimmung zu Anlage 4 (zu §10, Absatz 2, §16, Absatz 5, Satz 1, §16a, Absatz 3, Satz 2, §17, Absatz 2, §19, Absatz 1, Nr.3):
Ausgestaltung der Kennzeichen 4. Ergänzungsbestimmungen...das Kennzeichen darf nicht grösser sein, als die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle dies zulässt.
Grundsätzlich können die Zulassungsstelle in solchen Fällen einen Umbau verlangen, nicht aber können sie das bei historischen Fahrzeugen.
Ich habe das jetzt mal an den Dienststellenleiter geschickt. Ich bin mal gepannt, was dabei raus kommt.
LG,
Andrer
1985er Corvette C4 Coupe
2003er Porsche 996 Carrera 4s Coupe
2008er BMW K40 K1200s
2011er Yamaha RN25 FZ8 Fazer
2022er BMW G30 545e
2023er Fendt Apero 515SG