16.01.2023, 15:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.01.2023, 15:58 von Gelber Bengel.)
Na ja, um die Relation von Preisnachlass und möglicher Wertminderung mal ein wenig gerade zu rücken folgendes Beispiel.
Lässt Du an einem 2 Jahre alten Golf fachgerecht eine Tür und eine Seitenwand ersetzen, so steht Dir im Haftpflicht Schadensfall in etwa diese Summe als Wertminderung zu. Wichtig ist hierbei allerdings die fachgerechte Erneuerung und die Offenbarung des Schadens.
Bei einem nach Totalschaden mit billigsten Mitteln zusammengeschusterten Luxusmobil ist weder ein Preisnachlass noch eine Wertminderung real bemessbar. Ein Wissender würde niemals kaufen und ein gieriger Depp bezahlt eben zu viel.
Lässt Du an einem 2 Jahre alten Golf fachgerecht eine Tür und eine Seitenwand ersetzen, so steht Dir im Haftpflicht Schadensfall in etwa diese Summe als Wertminderung zu. Wichtig ist hierbei allerdings die fachgerechte Erneuerung und die Offenbarung des Schadens.
Bei einem nach Totalschaden mit billigsten Mitteln zusammengeschusterten Luxusmobil ist weder ein Preisnachlass noch eine Wertminderung real bemessbar. Ein Wissender würde niemals kaufen und ein gieriger Depp bezahlt eben zu viel.