30.12.2022, 21:59
(30.12.2022, 20:56)PeterMeyer4 schrieb: Hallo,
wenn man dies weiterdenkt bräuchten wir auch keine Warnblinkanlage für eine C1.
Aber ich lasse dieses Thema jetzt von meiner Seite aus ruhen.
Viele Grüße
Peter
Für den Warnblinker gibt es eine ausdrückliche Übergangsbestimmung in §72, zu finden in der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung vom 18.10.1968. Fahrzeuge mit EZ ab 1.1.1970 müssen damit ausgerüstet werden, alle anderen nach Bestimmung des Bundesministers für Verkehr.
Genau das gibt es für die Schneeflocke auf Winterreifen nicht.
1958 Black/Silver RPO 469 283ci/245HP 2x4carb convertible
1969 Lemans Blue RPO L46 350ci/350HP convertible
Chilled Cat gepixelte Fotografie
1969 Lemans Blue RPO L46 350ci/350HP convertible
Chilled Cat gepixelte Fotografie