28.12.2022, 20:55
Hallo,
es hat mir keine Ruhe gelassen ich wollte es genau wissen.
Ich möchte niemand belehren geschweige denn missionieren. Beliebt mache ich mich natürlich auch nicht.
Dies dient nur der meines Erachtens richtigen Darstellung, jeder kann natürlich machen was er will. Dass dies einzelne Prüfer nicht wissen oder nicht wissen wollen oder falsche Eintragungen in den Papieren stehen spielt hier auch keine Rolle.
Nach Rücksprache mit dem TÜV stellt es sich für mich wie folgt dar:
AB 01.01.2018 gelten als Winterreifen nur noch Reifen die das Schneeflockensymbol haben. Bis 30.09.2024 gelten als Winterreifen auch noch Reifen die nur das M+S Symbol haben und vor dem 01.01.2018 produziert wurden (Übergangsfrist).
Jedes KFZ muss Reifen fahren deren Geschwindigkeitsindex der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit entsprechen, es sei denn es fährt echte Winterreifen mit einem entsprechenden Aufkleber.
Dies hat zur Konsequenz, dass alles M+S Reifen die nach dem 01.01.2018 produziert wurden und nicht den benötigten Geschwindigkeitsindex haben heute schon nicht zulässig sind.
Bei der Ermittlung des benötigten Geschwindigkeitsindex in Abhängigkeit der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit wird es etwas komplizierter.
Fahrzeuge die eine EG Typgenehmigung haben (dies sind die meisten Fahrzeuge ab 2000) für die gilt, dass der Geschwindigkeitsindex mindesten der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit entsprechen muss.
Für Fahrzeuge die keine EG Typgenehmigung haben (dies trifft auf alle unsere alten Corvetten zu) gilt weiterhin die Formel der Geschwindigkeitsindex der Reifen muss mindestens Höchstgeschwindigkeit + 1% + 6,5 entsprechen. Dies bedeutet zum Beispiel bei 205 km/h reichen H-Reifen nicht aus.
Sorry und viele Grüße
Peter
es hat mir keine Ruhe gelassen ich wollte es genau wissen.
Ich möchte niemand belehren geschweige denn missionieren. Beliebt mache ich mich natürlich auch nicht.
Dies dient nur der meines Erachtens richtigen Darstellung, jeder kann natürlich machen was er will. Dass dies einzelne Prüfer nicht wissen oder nicht wissen wollen oder falsche Eintragungen in den Papieren stehen spielt hier auch keine Rolle.
Nach Rücksprache mit dem TÜV stellt es sich für mich wie folgt dar:
AB 01.01.2018 gelten als Winterreifen nur noch Reifen die das Schneeflockensymbol haben. Bis 30.09.2024 gelten als Winterreifen auch noch Reifen die nur das M+S Symbol haben und vor dem 01.01.2018 produziert wurden (Übergangsfrist).
Jedes KFZ muss Reifen fahren deren Geschwindigkeitsindex der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit entsprechen, es sei denn es fährt echte Winterreifen mit einem entsprechenden Aufkleber.
Dies hat zur Konsequenz, dass alles M+S Reifen die nach dem 01.01.2018 produziert wurden und nicht den benötigten Geschwindigkeitsindex haben heute schon nicht zulässig sind.
Bei der Ermittlung des benötigten Geschwindigkeitsindex in Abhängigkeit der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit wird es etwas komplizierter.
Fahrzeuge die eine EG Typgenehmigung haben (dies sind die meisten Fahrzeuge ab 2000) für die gilt, dass der Geschwindigkeitsindex mindesten der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit entsprechen muss.
Für Fahrzeuge die keine EG Typgenehmigung haben (dies trifft auf alle unsere alten Corvetten zu) gilt weiterhin die Formel der Geschwindigkeitsindex der Reifen muss mindestens Höchstgeschwindigkeit + 1% + 6,5 entsprechen. Dies bedeutet zum Beispiel bei 205 km/h reichen H-Reifen nicht aus.
Sorry und viele Grüße
Peter
Mitglied beim CFK https://www.corvettefreunde-kurpfalz.de