Hallo zusammen,
in einem früheren Beitrag hatte ich mal eine Anfrage und offizielle Antwort bekommen... Bundesministerium.
Anbei noch mal meine Anfrage und die entsprechende Antwort.
Die Internet-Seite des BMVI beschreibt den Sachverhalt um die Neuregelung von Winterreifen wie folgt...
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel...eifen.html
Da dies aus meiner Sicht die Verfahrensweise von reinen "M&S" Reifen (ohne Alpine Symbol) nicht eindeutig beschreibt habe ich direkt beim Ministerium nachgefragt...
ANFRAGE:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Neuregelung von Winterreifen ist beschrieben, daß zukünftig nur noch Reifen mit dem Alpine Symbol bei winterlichen Bedingungen eingesetzt werden dürfen.
Meine Frage,
dürfen Reifen mit lediglich der M&S Kennung ohne das Alpine Symbol trotzdem weiterhin bei nicht-winterlichen Bedingungen bzw. im Sommer gefahren werden (oder sind diese Reifen dann grundsätzlich "illegal")?
Für eine kurzfristige, konkrete Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar!
Mit besten Grüßen...
P. S.: Hintergrund meiner Frage ist der Umstand, daß die meisten Oldtimer ausschließlich mit Reifen mit M&S Kennung (und ohne das Alpine Symbol) und entsprechender Höchstgeschwindikeitsbeschränkung gefahren werden, weil es schlicht keine passenden Sommerreifen mehr gibt (bei winterlichen Bedingungen fährt ohnehin - fast - niemand mit Oldtimern).
Mal schauen, was ich als Antwort bekomme.
Beste Grüße...
René
ANTWORT:
„Sehr geehrter Herr Kienzler,
vielen Dank für Ihre Mail.
M+S Reifen, die bis zum 31.12.2017 hergestellt wurden, dürfen bis 30.09.2024 auch bei winterlichen Bedingungen weiter verwendet werden.
Bei nicht winterlichen Bedingungen können die Reifen weiterhin ohne zeitliche Begrenzung genutzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
A. Wilhelm
____________________________________________________
Referat L 24 - Bürgerservice, Besucherdienst
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Tel.: 030 2008 3060
Fax: 030 2008 1942
E-Mail: [email protected]
Internet: https://www.bmvi.de“
Ich denke, damit ist die Angelegenheit geklärt!?!
Beste Grüße...
René
in einem früheren Beitrag hatte ich mal eine Anfrage und offizielle Antwort bekommen... Bundesministerium.
Anbei noch mal meine Anfrage und die entsprechende Antwort.
Die Internet-Seite des BMVI beschreibt den Sachverhalt um die Neuregelung von Winterreifen wie folgt...
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel...eifen.html
Da dies aus meiner Sicht die Verfahrensweise von reinen "M&S" Reifen (ohne Alpine Symbol) nicht eindeutig beschreibt habe ich direkt beim Ministerium nachgefragt...
ANFRAGE:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Neuregelung von Winterreifen ist beschrieben, daß zukünftig nur noch Reifen mit dem Alpine Symbol bei winterlichen Bedingungen eingesetzt werden dürfen.
Meine Frage,
dürfen Reifen mit lediglich der M&S Kennung ohne das Alpine Symbol trotzdem weiterhin bei nicht-winterlichen Bedingungen bzw. im Sommer gefahren werden (oder sind diese Reifen dann grundsätzlich "illegal")?
Für eine kurzfristige, konkrete Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar!
Mit besten Grüßen...
P. S.: Hintergrund meiner Frage ist der Umstand, daß die meisten Oldtimer ausschließlich mit Reifen mit M&S Kennung (und ohne das Alpine Symbol) und entsprechender Höchstgeschwindikeitsbeschränkung gefahren werden, weil es schlicht keine passenden Sommerreifen mehr gibt (bei winterlichen Bedingungen fährt ohnehin - fast - niemand mit Oldtimern).
Mal schauen, was ich als Antwort bekomme.
Beste Grüße...
René
ANTWORT:
„Sehr geehrter Herr Kienzler,
vielen Dank für Ihre Mail.
M+S Reifen, die bis zum 31.12.2017 hergestellt wurden, dürfen bis 30.09.2024 auch bei winterlichen Bedingungen weiter verwendet werden.
Bei nicht winterlichen Bedingungen können die Reifen weiterhin ohne zeitliche Begrenzung genutzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
A. Wilhelm
____________________________________________________
Referat L 24 - Bürgerservice, Besucherdienst
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Tel.: 030 2008 3060
Fax: 030 2008 1942
E-Mail: [email protected]
Internet: https://www.bmvi.de“
Ich denke, damit ist die Angelegenheit geklärt!?!
Beste Grüße...
René