20.04.2022, 15:35
Hoi, das wußte ich auch nicht 😒
Ich könnte noch den hier in den Ring werfen:
§ 72 Übergangsbestimmungen
(1) Für Fahrzeuge sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge, die vor dem 3. Juli 2021 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung geltenden Vorschriften einschließlich der für diese Fahrzeuge erlassenen Nachrüstvorschriften fort.
Und nein, ich hab keine Ahnung, was in den 70er Jahren für die Blinker für Vorschriften galten 😂
Ich könnte noch den hier in den Ring werfen:
§ 72 Übergangsbestimmungen
(1) Für Fahrzeuge sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge, die vor dem 3. Juli 2021 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung geltenden Vorschriften einschließlich der für diese Fahrzeuge erlassenen Nachrüstvorschriften fort.
Und nein, ich hab keine Ahnung, was in den 70er Jahren für die Blinker für Vorschriften galten 😂
Viele Grüße, Martin
18436572
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