26.02.2022, 13:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.02.2022, 14:15 von Abe Simpson.)
(26.02.2022, 10:03)Wesch schrieb: Hallo
Zitat:spätestens bei den 17 Zoll Felgen gäbe es ja sonst Probleme.
Hmm, woher weiss denn so ein TÜVler, das da nur 15 " drauf gehören ? Hat der ne Abhakliste beim Check ?
Denke eher, dass es die Alufelgen sind, die den aufmerksam machen.
Täte man 17 " Stahlfelgen drauf ( gibts ja im Ralley look ), könnte ich mir vorstellen, dass das OK wäre.
Aber besser eben eingetragen und gut ist.
MfG. Günther
Die Reifengröße steht ja grundsätzlich in den Papieren.
Jeder Prüfer schaut auf jeden Fall auf die Reifen. Profil, Porös, Reifengröße.
Das würde dann doch schnell auffallen wenn da 17 statt 15 Zoll steht.
Erst dann fällt ja auf, das da Alufelgen drauf sind, die eventuell nicht eintragungsfähig sind. Dann geht's erst richtig los. Komisch, 15 Zoll Felgen würden ja gar nicht über die Bremse passen....
Deswegen meine ich, ist es das Wichtigste, dass die Rad Reifenkombination eingetragen ist.
Aber warten wir mal ab, vielleicht ist ja alles eingetragen. Oder eben zumindest fast alles.
Wenn man ein Auto mit solchen Modifikationen sucht, muss man auch bereit sein noch ein wenig Arbeit für eventuelle Eintragungen zu investieren.
Gruß
Jörg